Einwilligung zur Sitzungsaufzeichnung

Die Aufzeichnung von Therapiesitzungen erfordert angemessene Patienteneinwilligung und Einhaltung des lokalen Rechts. AINuma bietet technischen Workflow-Support; rechtliche Compliance liegt bei Ihnen.

Informierte Einwilligung einholen

Erklären Sie vor der Aufnahme, warum Audio erfasst wird, wie es gespeichert wird, wer Zugriff hat, Aufbewahrungsfristen und wie Patienten die Einwilligung widerrufen können. Dokumentieren Sie die Einwilligung in Ihrem Aktenprozess.

Jurisdiktionsspezifische Regeln

Gesetze unterscheiden sich bei Ein- vs. Mehrparteien-Einwilligung, Telehealth, Minderjährigen und grenzüberschreitender Versorgung. Holen Sie Beratung für Ihre Rechtsordnung ein.

Aufbewahrung und Löschung

Definieren Sie, wie lange Aufzeichnungen aufbewahrt werden und wann sie gelöscht werden. AINuma unterstützt Lösch-Workflows; Ihre Richtlinie sollte Ihrem Datenschutzhinweis entsprechen.

Wann nicht aufzeichnen

Manche Sitzungen oder Settings sind ungeeignet (bestimmte Krisen, institutionelle Regeln, Patientenverweigerung). Sie können Sitzungen ohne Aufzeichnung führen und andere Plattformfunktionen nutzen.