Einwilligung zur Sitzungsaufzeichnung
Die Aufzeichnung von Therapiesitzungen erfordert angemessene Patienteneinwilligung und Einhaltung des lokalen Rechts. AINuma bietet technischen Workflow-Support; rechtliche Compliance liegt bei Ihnen.
Informierte Einwilligung einholen
Erklären Sie vor der Aufnahme, warum Audio erfasst wird, wie es gespeichert wird, wer Zugriff hat, Aufbewahrungsfristen und wie Patienten die Einwilligung widerrufen können. Dokumentieren Sie die Einwilligung in Ihrem Aktenprozess.
Jurisdiktionsspezifische Regeln
Gesetze unterscheiden sich bei Ein- vs. Mehrparteien-Einwilligung, Telehealth, Minderjährigen und grenzüberschreitender Versorgung. Holen Sie Beratung für Ihre Rechtsordnung ein.
Aufbewahrung und Löschung
Definieren Sie, wie lange Aufzeichnungen aufbewahrt werden und wann sie gelöscht werden. AINuma unterstützt Lösch-Workflows; Ihre Richtlinie sollte Ihrem Datenschutzhinweis entsprechen.
Wann nicht aufzeichnen
Manche Sitzungen oder Settings sind ungeeignet (bestimmte Krisen, institutionelle Regeln, Patientenverweigerung). Sie können Sitzungen ohne Aufzeichnung führen und andere Plattformfunktionen nutzen.