AINuma

Einwilligung zur Sitzungsaufzeichnung

Die Aufzeichnung von Therapiesitzungen erfordert angemessene Patienteneinwilligung und Einhaltung des lokalen Rechts. AINuma bietet technische Workflow-Unterstützung; die rechtliche Compliance liegt in Ihrer Verantwortung.

Informierte Einwilligung einholen

Erklären Sie vor der Aufzeichnung, warum Audio erfasst wird, wie es gespeichert wird, wer Zugriff hat, Aufbewahrungsfristen und wie Patienten die Einwilligung widerrufen können. Dokumentieren Sie die Einwilligung in Ihrem Aktenprozess.

Rechtsordnungsspezifische Regeln

Gesetze unterscheiden sich bei Ein-Partei- vs. All-Partei-Einwilligung, Telemedizin, Minderjährigen und grenzüberschreitender Versorgung. Holen Sie fachlichen Rat für Ihre Rechtsordnung ein.

Aufbewahrung und Löschung

Legen Sie fest, wie lange Aufzeichnungen aufbewahrt und wann sie gelöscht werden. AINuma unterstützt Lösch-Workflows; Ihre Richtlinie sollte zu Ihrem Datenschutzhinweis passen.

Wann nicht aufzeichnen

Manche Sitzungen oder Settings sind für Aufzeichnung ungeeignet (bestimmte Krisenpräsentationen, spezifische institutionelle Regeln, Patientenablehnung). Sie können Sitzungen ohne Aufzeichnung führen und dennoch andere Plattformfunktionen nutzen.